Vermittlungen
Offizielle ZulassungErlaubnis nach §11 TierSchG
Wir haben die behördliche Genehmigung, gemäß § 11 Tierschutzgesetz arbeiten zu dürfen!
Die Erlaubnis hat für Tierschutzorganisationen und Vereine die Transparenz vor der Behörde zur Folge. Auch müssen die verantworlichen Personen, in unserem Fall Iris Reimer, über die notwendige Sachkunde verfügen und die Zuverlässigkeit nachweisen. Ebenso muss eine solide finanzielle Grundlage der Tierschutzeinrichtung vorliegen.
Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG ist KEIN „amtliches Gütesiegel“ oder „Zertifizierung“, sondern bescheinigt das Vorhandensein von ausreichenden, fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie die erforderliche Zuverlässigkeit. Je nach Art der Tätigkeiten wird die Erlaubnis oftmals mit zahlreichen tierschutzrechtlichen aber auch tierseuchenrechtlichen Auflagen sowie Nebenbestimmungen erteilt.